Das derzeit in Verabschiedung befindliche Haushaltsgesetz 2025 bestätigt die Verlängerung des Möbelbonus für das nächste Jahr. Sehen wir uns die Details dieser Steuervergünstigung an, wie sie in Anspruch genommen werden kann und welche Waren oder Bauleistungen förderfähig sind.
Der Möbelbonus besteht aus einem IRPEF-Abzug von 50 % für den Kauf von:
Diese Waren müssen zur Ausstattung einer Immobilie bestimmt sein, die renoviert wird.
Laut ersten Einschätzungen bleibt der Steuersatz unverändert bei 50 % und die maximale Ausgabenobergrenze für 2025 wird wie im Jahr 2024 bei 5.000 Euro bestätigt.
| Jahr | Ausgabenobergrenze |
|---|---|
| 2021 | 16.000 € |
| 2022 | 10.000 € |
| 2023 | 8.000 € |
| 2024–2025 | 5.000 € |
Der Bonus ist nur bei Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung des baulichen Erbes verfügbar, darunter:
Dies gilt nicht für gewöhnliche Instandhaltungsarbeiten an einzelnen Wohnungen (z. B. Wände streichen, Fußböden austauschen usw.).
Um den Steuerabzug zu erhalten, müssen Zahlungen wie folgt erfolgen:
Aufzubewahrende Dokumente:
Bei einigen Geräten muss eine Meldung an ENEA gesendet werden, etwaige Verzögerungen haben jedoch keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf die Prämie.
Der Abzug muss in der Steuererklärung (Formular 730 oder Einkommensteuererklärung) angegeben werden und kann in 10 gleiche jährliche Raten aufgeteilt werden.
Sofern die Bedingungen erfüllt sind, bleibt der Möbelbonus 2025 eine großartige Gelegenheit für all jene, die ihr Zuhause renovieren und es mit effizienten, hochwertigen Möbeln und Geräten ausstatten möchten.
Wenn Sie mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, können Sie ihn ganz einfach zurückgeben.
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